Am 1. Juli 2017 ändert sich das Telekommunikationsrecht sowohl in Ungarn als auch in Deutschland maßgeblich. In beiden Ländern wird eine sogenannte Registrierungs- bzw. Ausweispflicht für Prepaid-Kunden eingeführt.
Zweck der Maßnahme ist die Terrorbekämpfung, wobei europaweit ähnliche Maßnahmen geplant oder bereits in Kraft getreten sind. Im Gegensatz zu Deutschland werden in Ungarn somit alle Verträge von bestehenden Prepaidkarten aufgelöst, bei welchen die Besitzer ihre Daten dem Mobilfunkanbieter nicht bis Ende Juni 2017 bereitstellen. Zur Verifizierung der Daten ist ein Ausweis in Form eines gültigen Reisepasses, einer Identitätskarte oder eines in Ungarn ausgestellten Führerscheins sowie die Angabe bzw. Bescheinigung des Wohnsitzes erforderlich.
(Quelle: Balaton Zeitung)