Die Staatsanwaltschaft bat in der zweiten Instanz des Rotschlamm-Prozesses in Győr um Aufhebung und Abwicklung einer neuen Gerichtsverhandlung.
Sie meint, dass das Gericht in erster Instanz die Verfahrensregel verletzt habe. Das Urteil sei unbegründet gewesen und das Gericht habe auch seine Begründungspflicht nicht erfüllt, deswegen sei das Urteil für Revision ungeeignet, außerdem bestehe keine Möglichkeit, den Beschluss zu bestreiten. Alle 15 angeklagte des Prozesses wurden damals in Ermangelung einer Straftat freigesprochen. Das Gericht habe sich vor einem Jahr darauf berufen, dass die Tragödie der Stabilitätsverlust des Untergrunds verursacht habe, was zur Dammbruch geführt habe.