Gerichtsvervahren findet in Ungarn statt

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    Die Generalstaatsanwaltschaft hat nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt auf Übernahme des Strafverfahrens zugestimmt. Anfang Oktober hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt einen Antrag an die ungarischen Behörden auf Übernahme des Verfahrens gestellt. Begründet wurde das damit, dass die am 27. August tot in einem Kühl-Lkw entdeckten 71 Flüchtlinge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Ungarn ums Leben gekommen seien. Laut ungarischer Generalstaatsanwaltschaft wird die Anklagebehörde in Kecskemét für das Verfahren zuständig sein.